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   BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02   

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https://dejure.org/2002,27576
BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02 (https://dejure.org/2002,27576)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02 (https://dejure.org/2002,27576)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 2 BvR 1815/02 (https://dejure.org/2002,27576)
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  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
    Auch in diesem Verfahren gilt allerdings das "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" (vgl. BVerfGE 70, 297 [307 ff.]).

    Nicht bei jeder Überprüfung der Unterbringung muss der gleiche Aufwand veranlasst sein (vgl. BVerfGE 70, 297 [309 f.]).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 95, 96 [127 f.]) kann das Bundesverfassungsgericht nur eingreifen, wenn die angegriffene Entscheidung willkürlich erscheint oder auf Auslegungsfehlern beruht, die eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts erkennen lassen.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 95, 96 [127 f.]) kann das Bundesverfassungsgericht nur eingreifen, wenn die angegriffene Entscheidung willkürlich erscheint oder auf Auslegungsfehlern beruht, die eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts erkennen lassen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
    Sie entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHR StPO § 53 Schweigepflicht 1 m. w. N.).
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