Rechtsprechung
BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,27576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zum Prüfungsmaßstab bei Entscheidung über die Aussetzung einer Maßregel gem StGB § 67d Abs 2 zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 20.06.2002 - 5 StVK 47/02
- OLG Schleswig, 22.07.2002 - 1 Ws 240/02
- BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
Auch in diesem Verfahren gilt allerdings das "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" (vgl. BVerfGE 70, 297 [307 ff.]).Nicht bei jeder Überprüfung der Unterbringung muss der gleiche Aufwand veranlasst sein (vgl. BVerfGE 70, 297 [309 f.]).
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 95, 96 [127 f.]) kann das Bundesverfassungsgericht nur eingreifen, wenn die angegriffene Entscheidung willkürlich erscheint oder auf Auslegungsfehlern beruht, die eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts erkennen lassen. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 95, 96 [127 f.]) kann das Bundesverfassungsgericht nur eingreifen, wenn die angegriffene Entscheidung willkürlich erscheint oder auf Auslegungsfehlern beruht, die eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts erkennen lassen. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). - BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95
Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen …
Auszug aus BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02
Sie entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHR StPO § 53 Schweigepflicht 1 m. w. N.).